Keine Priorität mehr für Gleichberechtigung?

Sachsen will Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten einschränken

Wiesbaden – „Gleichstellungsarbeit ist Arbeit an der Demokratie und darf deshalb nicht populistischer Sparpolitik geopfert werden. Eine Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten, wie das gerade in Sachsen geplant ist, bedeutet klar eine Missachtung des Verfassungsauftrages“, betont Jennifer Muth, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauen- und Gleichstellungsbüros (LAG). Der Zusammenschluss der Frauenbüros warnt davor, dass nach SAP (mit Sitz im hessischen Walldorf) auch in ganz Deutschland immer mehr auf den Kurs von US-Präsident Trump umgeschwenkt und die Gleichberechtigung über Bord geworfen wird. Mit diesem Thema wird sich auch die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder Ende der Woche beschäftigen neben dem neuen Gewalthilfegesetz.

Das sächsische Innenministerium plant aktuell ein Gesetz zur „Entlastung der Kommunen“ in Form eines sogenannten „Kommunen Freiheitsgesetzes“. Der Kernvorschlag lautet dabei: „Pflichten zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten reduzieren bzw. streichen.“ „Eine Streichung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten steht dem Verfassungsauftrag jedoch diametral gegenüber“, macht die LAG deutlich.

„Wir stimmen den Kolleginnen der LAG aus Sachsen zu, dass diese potentiellen Vorhaben zur gesetzlichen Einschränkung der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags der Kommunen und Landkreise skandalös und verfassungswidrig sind“, so Muth. Im Artikel 3 des Grundgesetzes ist eindeutig der Verfassungsauftrag verankert, dass alle staatlichen Institutionen verpflichtet sind, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern“ und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. „Staatliche Untätigkeit verbietet sich“, solidarisiert sich die LAG Hessischer Frauen- und Gleichstellungsbüros ähnlich wie die LAG Niedersachsen mit ihren sächsischen Kolleginnen.

Die Gewalt gegen Frauen in Deutschland ist auf dem Höchststand, nahezu jeden Tag gibt es einen Femizid. Frauen- und Menschenrechte werden von Rechtsextremen in Frage gestellt. „Zweifel an der Pflicht zur Bestellung einer Kommunalen Gleichstellungsbeauftragte kommt einem Zweifel an unserer Verfassung gleich und stellt damit unsere Grundrechte in Frage“, sagt Muth.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kommunen arbeiten seit Jahrzehnten professionell und erfolgreich an der Umsetzung des vom Grundgesetz vorgegebenen Verfassungsauftrags. Sie beraten Bürgerschaft wie Politik und Verwaltungen, machen strukturelle Diskriminierung sichtbar, fördern und erhalten aktiv die Demokratie.                                                                                                                  

„Wir fordern daher, die institutionelle Verankerung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu stabilisieren und darüber hinaus noch zu stärken!“ Wir solidarisieren uns hiermit ausdrücklich mit der LAG Sachsen in ihrem Kampf gegen die geplanten Gesetzesänderungen des Sächsischen Innenministeriums“, so die LAG Hessen.