AG Existenzsicherung

Arbeitsmarktes geschlechtergerecht zu gestalten durch neue Rahmenbedingungen

Standpunkte und Forderungen für geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik

Hervorragende Qualifikation und gestiegene Erwerbsquoten von Frauen haben bisher weder zu einer Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern noch zu gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und zu Entgeltgerechtigkeit geführt. Es ist eine zentrale Herausforderung, diese Veränderungen des Arbeitsmarktes geschlechtergerecht zu gestalten. Damit beschäftigen sich die Kolleg*innen dieser Arbeitsgruppe und versuchen an der Gestaltung von neuen Rahmenbedingungen mitzuarbeiten.

  1. Einleitung
  2. Rahmenbedingungen und Forderungen für eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik
  3. Bedarfsanalyse für Frauen in der Arbeitswelt
    • Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit
    • Aufwertung schlecht bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten in frauendominierten Berufen
    • Aufbrechen der geschlechtsspezifischen Berufswahl
    • Digitale Transformation der Arbeitswelt geschlechtergerecht gestalten
    • Erwerbstätigkeit und Gewaltschutz
    • Gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und geflüchteten Frauen
  4. Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Ehrung durch den Hessischen Sozialminster

Hervorragende Qualifikation und gestiegene Erwerbsquoten von Frauen haben bisher weder zu einer Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern noch zu gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und zu Entgeltgerechtigkeit geführt. Vielmehr wurden bislang bestehende Ungleichheiten durch die Corona-Pandemie deutlich sichtbar und die Schieflagen haben sich sogar verstärkt. Mädchen und Frauen waren von der Pandemie und ihren Folgen besonders betroffen. Sie tragen ein hohes gesundheitliches und existenzielles Risiko. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung hat sich verstärkt, Frauen haben noch mehr unbezahlte Sorgearbeit übernommen, als vor der Pandemie. Jede fünfte Mutter reduziert wegen Corona die Arbeitszeit. Demografischer Wandel und Digitalisierungsschub verändern die Arbeitswelt massiv. Es ist eine zentrale Herausforderung, diese Veränderungen des Arbeitsmarktes geschlechtergerecht zu gestalten. Es gilt jetzt, Rahmenbedingen zu schaffen für eine geschlechtergerechte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Erwerbschancen der Frauen sind zu verbessern, ihre Talente und damit auch ihr enormes wirtschaftliches Potenzial zu nutzen.

Frauen machen die Gesellschaft leistungsfähiger und helfen, das Sozial- und Steuersystem zu stabilisieren. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben ist nicht nur die Grundlage einer eigenständigen Existenzsicherung, sondern sie verhindert auch Altersarmut von Frauen.

Und nicht zuletzt ist eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbschancen ein unverzichtbares Element einer demokratischen Gesellschaft.

Zielsetzung der AG Existenzsicherung:

  • Eigenständige Existenzsicherung für Frauen
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
  • Altersarmut verhindern
  • Entgeltgerechtigkeit
  • Geschlechtergerechte (Um-)Verteilung von Care-Arbeit und Schaffung entsprechender Strukturen 
  • Aufwertung der Care-Berufe
  • Digitale Transformation der Arbeitswelt geschlechtergerecht gestalten 

Geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik orientiert sich an der Lebenslaufperspektive, sofern sie den Anspruch verfolgt, Nachteile für Frauen und ggf. für Männer als Resultat bislang unbezahlter bzw. unterbezahlter Care-Arbeit auszugleichen.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente und Initiativen müssen, um zielführend und nachhaltig zu sein, die differenzierten Lebenslagen von Frauen berücksichtigen (Berufsunterbrechung / Berufsrückkehr, alleinerziehend, Alter, Migrationsbiografie, Bildungshintergrund, Frauen in Notlagen, Frauen mit Gewalterfahrung und mit Behinderung). Im Sinne einer intersektionalen Perspektive ist hierbei anzuerkennen, dass viele Frauen gerade aufgrund des Zusammenwirkens unterschiedlicher sozialer Merkmale häufig auch von Mehrfachdiskriminierung betroffen sein können. Hierdurch werden geschlechtliche Diskriminierungen am Arbeitsmarkt zum einen verstärkt, zum anderen aber als solche z. T. auch unsichtbar gemacht.

Die geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik muss vernetzt und ressortübergreifend geschehen; zu nennen sind u. a. das Zusammenspiel von Arbeits-, Wirtschafts-, Familien-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Die Empfehlungen der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind umzusetzen, wie bspw. Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen, Erwerbs- und Sorgearbeit fair verteilen sowie Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten.

Außerdem muss die Sozial-, Familien- und Steuerpolitik endlich geschlechtergerechte Rahmenbedingungen schaffen, die die eigenständige Existenzsicherung für Frauen in allen Lebensformen ermöglicht.
Hierzu braucht es u. a. eine zeitgemäße und faire Besteuerung von Einkommen, die eine höhere Erwerbsbeteiligung und Verdienste von Frauen unterstützt. Das Ehegattensplitting mit seiner Förderung von Ehe, nicht aber von Kindern, ist überholt. Es muss zu einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag weiterentwickelt werden. Außerdem braucht es eine geschlechtergerechte Berechnungsgrundlage für Lohnersatzleistungen.

Bereits im Erwerbssystem liegen die entscheidenden Stellschrauben für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung im Alter. Die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Erwerbslebensverlauf, bei Erwerbsunterbrechungen oder bei Einkommensunterschieden wirken unmittelbar ins Rentenalter nach. Ziel muss es sein, für Frauen eine ausreichende und eigenständige Alterssicherung zu erreichen.

Insbesondere an folgenden Themen muss (kontinuierlich) weitergearbeitet werden: 

  • Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle
  • Entwicklung von Modellen für Existenzsicherung in Teilzeitarbeit
  • Überleitung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
  • Fairer Mindestlohn
  • Allgemeinverbindliche und geschlechtergerechte Tarifverträge
  • Gleiche und gleichwertige Bezahlung für alle Beschäftigungsverhältnisse
  • Reform haushaltsnaher Dienstleistungen, insbesondere deren Überführung in legale und sozial abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse
  • Aufwertung systemrelevanter Berufe v. a. im Bereich Pflege und Erziehung
  • Veränderungen im Steuerrecht (s. o.)
  • Weiterer Ausbau der Kinderbetreuung (s. u.) und weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
  • Reduzierung von Arbeitszeitlücken

3.1      Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit

Zur Vereinbarkeitsthematik gehören die betriebliche und die gesetzliche Anerkennung von Fürsorgeverpflichtung von Arbeitnehmer*innen. Hierzu muss auch eine Sensibilisierung im Unternehmen für moderne familiäre Rollenaufteilungen bei der Erziehungs- und Sorgearbeit erfolgen. Familienfreundliche flexible Arbeitszeitmodelle und lebensereignisorientiertes Personalmanagement und die verbesserte Einbindung und Wiedereinstiegsmöglichkeiten für Sorgende sind auszubauen. Weiterhin sind der bedarfsgerechte und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung und die Einführung von Ganztagsschulen voranzutreiben. Es bedarf der Entwicklung und staatlichen Subventionierung moderner Pflegearrangements.

Durch den gesellschaftlichen Wandel gewinnen gerade jene Dienstleistungen an Bedeutung, die den sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Rahmen der materiellen Produktion ausmachen. Haushalts- und familienunterstützende Dienstleistungen dienen dabei der Realisierung von ganzheitlichen Lebensentwürfen für beide Geschlechter zwischen Beruf und Familie, ermöglichen Qualitätszeit im Alltag sowie eine selbstbestimmte Lebensführung bis ins hohe Alter.

Zum einen bedarf es einer Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher Dienstleistungen, die existenzsichernd bezahlt werden. Zum anderen braucht es Modelle, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, die subventioniert und damit für Arbeitnehmer*innen nutzbar gemacht werden können. Damit können sie den Anforderungen und Mehrfachbelastungen des Familien- und Arbeitsalltags gerecht werden.

3.2      Aufwertung schlecht bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten in frauendominierten Berufen

Die Bewertung typischer Männer- und Frauenberufe ist sowohl monetär als auch ideell häufig ungerecht. Frauentypische Tätigkeiten werden in tarifvertraglichen Regelungen eher niedriger eingruppiert als männertypische.

Auch gesellschaftlich finden frauendominierte Berufe weniger Anerkennung. Hier werden zentrale Qualifikationen, die Beschäftigte mitbringen müssen, entweder vorausgesetzt oder nicht als berufsrelevant wahrgenommen. Die Arbeit in diesen Bereichen wird damit abgewertet.

Dringend erforderlich ist eine Aufwertung der Arbeit in frauendominierten Berufen. Berufliche Anforderungen müssen vielmehr angemessen definiert werden, damit auch notwendige soziale Kompetenzen in Tarifverträgen erfasst werden können.

Eine Aufwertung dieser Arbeit in der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen muss stattfinden – aus geschlechterdemokratischen Gesichtspunkten und nicht zuletzt, um einem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

3.3      Aufbrechen der geschlechtsspezifischen Berufswahl

Im Bildungssystem muss dem geschlechtsspezifischen Berufswahlverhalten durch entsprechende Vorgaben für den Schulunterricht entgegengetreten werden, da junge Frauen bisher aus einem wesentlich kleineren Berufswahlspektrum auswählen als junge Männer.

Für Unternehmen in der Privatwirtschaft brauchen wir die Verpflichtung, aktiv Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu ergreifen. Dazu braucht es Lohntransparenz, die Einführung eines Entgeltgleichheitsgesetzes und Quotenregelungen. 

3.4      Digitale Transformation der Arbeitswelt geschlechtergerecht gestalten

Die Megatrends Digitalisierung, Globalisierung, Urbanisierung und der demografische Wandel sind bereits jetzt allgegenwärtige Themen, die uns auch in der Zukunft begleiten werden.

Insbesondere wirft die voranschreitende Digitalisierung zahlreiche Fragen auf und der digitale Umbruch der Arbeitswelt wird zahlreiche Veränderungsprozesse anstoßen. Öffentliche wie auch private Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Alter und Herkunft gleichermaßen gut mit digitalen Ressourcen ausgestattet sind – ungeachtet von Art und Umfang der Beschäftigung. Die digitale Transformation vollzieht sich nicht geschlechtsneutral: Branchen und Berufe sind unterschiedlich betroffen. So muss in den Berufen, in welchen überwiegend Frauen arbeiten, analysiert werden, wie und in welchem Umfang sich die bisherigen Arbeitsprozesse verändern, um weiterhin gute Beschäftigungsperspektiven und Arbeitsbedingungen zu erhalten. Bestehende Qualifikationen müssen angepasst und digitale Kompetenzen erweitert werden. Es braucht gendersensible Konzepte für digitales Arbeiten und entsprechende Weiterbildung. Flexiblere Arbeitsstrukturen, seien es zeitliche, räumliche oder vertragliche, führen zur Entgrenzung von Erwerbsarbeit und Privatleben. Die Folgen dieser Veränderungen sind geschlechtergerecht zu betrachten und zu gestalten, auch im Hinblick auf eine faire Verteilung von Führungspositionen und unter Berücksichtigung der Gesundheit der Mitarbeitenden. Es gilt, die Chancen der digitalen Arbeitswelt zum Spielraum der Gestaltungsmöglichkeiten für Frauen zu machen, ohne die Risiken auszublenden.

3.5      Erwerbstätigkeit und Gewaltschutz

Eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist nicht nur im gesamten Lebensverlauf essentiell, sondern auch eine zentrale Strategie gegen weibliche Altersarmut. Darüber hinaus ist die eigenständige Existenzsicherung als Querschnittsthema auch eine wichtige Präventionsmöglichkeit gegen häusliche Gewalt, welche nachweislich vor allem in Konstellationen auftritt, in denen sich Frauen in finanzieller Abhängigkeit in ihrer Partnerschaft befinden. Studien weisen darauf hin, dass die Vulnerabilität von Frauen umso höher ist, je weniger sie für eine eigenständige Existenzsicherung sorgen können. Gleichzeitig ist es häufig auch die finanzielle Abhängigkeit innerhalb der Partnerschaft, die Frauen daran hindert, die Gewaltbeziehung zu verlassen. Als ökonomische Gewalt zählt hierbei insbesondere, Frauen am Nachgehen einer Erwerbstätigkeit gezielt zu hindern oder – im Falle eines (geringen) finanziellen Einkommens – ihre vorhandenen Ressourcen vollständig zu kontrollieren und für eigene Zwecke auszubeuten.[1] Insofern rückt neben der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit von Frauen auch das Erfordernis in den Blick, Strategien zum selbstständigen Management der eigenen Finanzen zu vermitteln.

3.6      Gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und geflüchteten Frauen

Die Gruppe der Migrantinnen und geflüchteter Frauen ist eine sehr heterogene und die vielfältigen Kompetenzen und Qualifikationen werden in der Öffentlichkeit aufgrund realer oder zugeschriebener Sprachbarrieren und kultureller Stereotype häufig nicht wahrgenommen. Dies trägt zu einer besonderen Betroffenheit von Mehrfachdiskriminierung bei.

Daher empfehlen wir eine bedarfsgerechte Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen und geflüchteten Frauen durch Maßnahmen wie:

  • Vernetzung von Migrantinnen fördern durch Mentoring- und Patinnenprogramme und mehr Orte der Begegnung für Frauen
  • Spezifische Angebote langfristig, in Teilzeit und mit traumasensibler Beratung anbieten
  • Großzügige Klärung der Fahrtkostenübernahme (Ideal: Netzkarte mit Kinderbeförderung)
  • Angebote (Sprache, berufsrelevante Kompetenzen, Therapie etc.) für Frauen ohne gute Bleibeperspektive umsetzen
  • In Sprach- und Qualifizierungskursen für die Kinderbetreuung sorgen sowie allgemein die U3-Betreuung sicherstellen
  • Erreichbarkeit von Sprach- und Qualifizierungskursen sichern
  • Transparenz über alle arbeitsmarktbezogenen Angebote herstellen
  • Niedrigschwellige Angebote (z. B. Kochkurse) initiieren und für Anschlussqualifizierung sorgen
  • Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse erleichtern
  • Alle Angebote bedarfsorientiert durch eine professionelle Sprachmittlung begleiten

[1] Vgl. hierzu den Vortrag „Gesundheitliche und sozio-ökonomische Folgen von Gewalt“ von Prof. Dr. Petra J. Brzank auf dem Fachtag „Gemeinsame Wege gehen – gegen Gewalt an Frauen“ am 25.11.2021, veranstaltet durch das Frauenbüro Darmstadt: https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Leben_in_Darmstadt/Frauen/Bilder/Gewaltschutz_25_Nov/Brzank_Gesundheitsfolgen_u_oekonomischeFolgen_Vortragsfolien_25.11.2021.pdf(letzter Zugriff am 23.06.2022).

Für alle aufgeführten Bereiche der Gleichstellungskriterien für die Arbeitsmarktpolitik bedarf es eines Zusammenwirkens aller Arbeitsmarktakteur*innen vor Ort. Genau dabei können die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eine konstruktive Rolle spielen. Sie vertreten keine bestimmten ökonomischen Interessen und gestalten als Stabsstelle eigene Öffentlichkeitsarbeit, im je nach Kommune definierten Rahmen.

Als Verfechterinnen der Geschlechtergerechtigkeit aus ihrem Auftrag heraus und an statistisch nachweisbaren Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt orientiert, sind Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte autorisiert, für das Thema zu handeln.

Für die Arbeit der Frauenbeauftragten auf regionaler Ebene bedeutet dies:

  • Sensibilisierung für die Thematik auf allen Ebenen, u. a. durch Infomaterialien, Vorträge, Fachveranstaltungen, Mitwirkung in Fachbeiräten o. ä. bzw. Beteiligung an Arbeitsmarktgesprächen oder Allianzen gegen Fachkräftemangel
  • Bündnisse herstellen und Durchsetzungskraft stärken, u. a. durch Bildung von Runden Tischen oder Gründung von Netzwerken wie „Frau und Arbeit“
  • Angebote konzipieren und initiieren, z. B. Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Arbeitsmarktbudgets oder Nutzung von Fördermitteln der EU

Entscheidende kommunale Akteur*innen im Bereich Arbeitsmarkt sind u. a.:
Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement, Zweckverbände, Kammern, IHK, Arbeitgeber*innen, Fachbeiräte, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Liga der freien Wohlfahrtspflege, politische Gruppierungen, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Bildungsträger*innen.

gez. AG Existenzsicherung der LAG Hessischer Frauen- und Gleichstellungsbüros

Gerlinde Eckhardt

Fachbereich O4 – Frauen und Chancengleichheit
Schwalm-Eder-Kreis
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

T 05681/775-1571

Mail: gerlinde.eckhardt@schwalm-eder-kreis.de
Web: www.schwalm-eder-kreis.de

lisa Gonzalez Perez

Fachdienst Frauen und Chancengleichheit
Wetteraukreis
Europaplatz
61169 Friedberg

T 06031/83-5307 

Mail: Lisa.Gonzalez@wetteraukreis.de
Web: http://frauenseiten.wetterau.de

Mareen Hechler

Büro für Chancengleichheit
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt

T 06151/881-1040

Mail: ma.hechler@ladadi.de
Web: https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/frauen-und-chancengleichheit.html

Anna Held

Frauen- und Gleichstellungsbüro
Magistrat der Stadt Neu-Isenburg
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

T 06102/241-754

Mail: anna.held@stadt-neu-isenburg.de
Web: https://neu-isenburg.de