AG Landkreisfrauenbeauftragte

Die Arbeitsgruppe behandelt Themen unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen von Landkreisen.
Besprochen werden die strukturellen Voraussetzungen für eine gute Infrastruktur von Beratungsstellen, Frauenhäusern
und Interventionsabläufen etc. 

Stellung, Aufgaben und Selbstverständnis der Frauenbeauftragten der hessischen Landkreise

Die AG der Landkreisfrauenbeauftragten beschäftigt sich mit der Umsetzung der Pflichtaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann nach Artikel 3 Grundgesetz und der Hessischen Landkreisordnung (HKO) § 4a.

Die besonderen Rahmenbedingungen der Landkreise sind durch die unterschiedlichen regionalen Begebenheiten beispielsweise „Flächenlandkreis“ mit einer Vielzahl von Gemeinden und Städten, große Bereiche mit ländlichen Räumen, dezentrale Struktur oder eher Nähe zum Rhein-Main Ballungsgebiet geprägt. Diese unterscheiden sich deutlich von den Strukturen von Städten und Gemeinden. Dies erfordert angepasste Aktions- und Veranstaltungsformen sowie ein ausgeprägtes Agieren in Netzwerken mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern auf Kreisebene.

In der AG werden sowohl regional unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen beraten, als auch allgemeine Entwicklungen und einzelne unterstützende Angebote in den Landkreisen. Ziel ist es, über den kollegialen Austausch Projekte vor Ort anzustoßen und auch überregional voran zu bringen. Themen sind unter anderem Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunalisierung oder interkommunale Zusammenarbeit.

 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 

§ 4a HKO 

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe des Landkreises. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbarer Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten oder einer hauptamtlichen Wahlbeamtin zuzuordnen. 

Daraus ergibt sich 

  • eine klare Aufgabenzuweisung an die Landkreise 
  • eine klare Umsetzungsvorgabe durch 
  • Einrichtung von Frauenbüros 
  • Zuordnung zu einer hauptamtlichen Wahlbeamtin/einem hauptamtlichen Wahlbeamten 
  • die Aufgabenwahrnehmung durch eine Frau 
  • Aufgabenwahrnehmung in der Fläche 
  • Unterstützung der kreiseigenen Gemeinden 
  • Wir nehmen unsere Aufgabe als Querschnittsaufgabe wahr, die alle gesellschaftlich relevan-ten Themen berührt. (Katalog von A – Z
  • Wir sind eine Fachstelle für frauen- und gleichstellungsrelevante Themen in den Landkreisen. 
  • Wir sehen unsere Aufgabe darin, den gesellschaftspolitischen Entwicklungsprozess parteilich in Bezug auf frauenspezifische Belange aktiv zu fördern und zu begleiten. 
  • Wir initiieren, koordinieren und begleiten Projektentwicklungen auf Kreisebene in Hinblick auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wir wirken auf die Besei-tigung bestehender Nachteile hin. 
  • Wir orientieren unsere Arbeit an den jeweiligen Bedarfen, Strukturen und Gegebenheiten un-seres Kreises. 
  • Wir sind Trägerinnen öffentlicher Belange (z. B. Beteiligung bei Flächennutzungs- und Ver-kehrsplanungen). 
  • Wir leisten aktive Netzwerkarbeit und sind kompetente Kooperationspartnerinnen. 
  • Wir vertreten Fraueninteressen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und beteiligen uns an der interkommunalen Zusammenarbeit. 
  • Wir sind Anlaufstelle für Frauen und Institutionen. 

Sofern die Kreisfrauenbeauftragte auch nach dem HGlG als interne Frauenbeauftragte bestellt ist, nimmt sie zusätzlich folgende Aufgaben wahr: 

  • Überwachung der Durchführung des Hessischen Gleichberechtigungs- und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben 
  • Beteiligung an allen organisatorischen, sozialen und personellen Maßnahmen, z. B. Frauen-förderplan, Vergabe von Ausbildungsplätzen, Stellenbesetzungsverfahren, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit Familie/Pflege und Beruf 
  • Beteiligung an Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung des AGG 
  • Unterstützung und Kontrolle der Umsetzung aller Maßnahmen des Frauenförderplanes Durchführung von Frauenfördermaßnahmen, insbesondere Beteiligung bei der Erarbeitung einer gezielten Frauen fördernden Personalplanung und –entwicklung 

Wir stehen für Offenheit, Toleranz, Wahlfreiheit der Lebensentwürfe, Vielfältigkeit, Gerechtigkeit, ge-rechte Verteilung der Ressourcen und Chancengleichheit in unserer Gesellschaft 

und erreichen dies mit 

  • Abbau der geschlechterspezifischen Diskriminierung und geschlechterstereotyper Rollenbilder 
Petra Schneider

Frauenbüro
Lahn-Dill-Kreis
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

T 06441/407 1240

Mail: petra.schneider@lahn-dill-kreis.de

Web: www.lahn-dill-kreis.de
www.facebook.com/lahndillkreis

Ute Jungmann-Hauff

Sonderdienst Frauenbüro
Landkreis Limburg-Weilburg
Schiede 20
65549 Limburg

T 06431/ 296 131

Mail: u.jungmann-hauff@limburg-weilburg.de

Web: https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/leben-im-landkreis/soziales/frauenbuero