Stellung, Aufgaben und Selbstverständnis der Frauenbeauftragten der hessischen Landkreise
Die AG der Landkreisfrauenbeauftragten beschäftigt sich mit der Umsetzung der Pflichtaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann nach Artikel 3,2 Grundgesetz– mit Themen von A wie Alleinerziehende bis Z wie Zwangsprostitution. Neben der Förderung der Gleichberechtigung tragen wir damit zur Förderung von gleichwertigen Lebensverhältnissen bei.
Denn die besonderen Rahmenbedingungen der Landkreise sind durch die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten geprägt – abhängig davon, ob es sich um Kreise mit relativ großer Fläche und geringer Bevölkerung handelt oder um einen Kreis mit einer Vielzahl von Gemeinden und Städten. Zudem unterscheiden sich die Landkreise zum Teil strukturell deutlich, auch abhängig davon, ob dezentrale Organisationsformen vor Ort überwiegen oder die Nähe zu einem Ballungsgebiet vorhanden ist. Dies erfordert jeweils angepasste Aktions- und Veranstaltungsformate sowie ein ausgeprägtes Agieren in Netzwerken mit einer Vielzahl von Kooperationspartner*innen auf Kreisebene.

Petra Schneider
Frauenbüro
Frauenbeauftragte
Lahn-Dill-Kreis
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
T 06441/407 1240

Grit Ciani
Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit
Referatsleitung Main-Kinzig-Kreis
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
T 06051/85-12316
Mail: frauenbuero@mkk.de
Web: www.mkk.de

